Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017 in Bezug auf Artikel 1 Absatz 125-bis des Gesetzes Nr. 124/2017 ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft im Laufe des Jahres Zuschüsse, Subventionen, Vorteile, Beiträge oder öffentliche Zuwendungen, in Form von Geld- oder Sachleistungen, nicht allgemeiner Art, erhalten hat.

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